Personenbeförderungsschein / Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Hinweis zu FeV- und Fahrerlaubnisuntersuchungen

Bitte beachten Sie, dass wir Untersuchungen für den Personenbeförderungsschein sowie Untersuchungen nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ausschließlich für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen durchführen, die durch unsere Praxis arbeitsmedizinisch betreut werden.

Eine Untersuchung für Privatpersonen oder für Beschäftigte nicht betreuter Unternehmen können wir leider nicht anbieten.

Termine erfolgen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung.