Die Praxis für Betriebsmedizin Dr. med. Burkhard Milde führt verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen durch. Diese Untersuchungen sind in bestimmten beruflichen Situationen erforderlich und dienen der gesundheitlichen Vorsorge sowie der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen

  • Untersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Untersuchung nach Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Untersuchungen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)
  • Erstbelehrung nach Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Untersuchungen nach EN 473 / ISO 9712 für Personal in der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung

Die Untersuchungen erfolgen entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben und werden ärztlich dokumentiert. Sie unterstützen Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen im Bereich Arbeitsschutz und Gesundheitsvorsorge zu erfüllen.

Termine nur nach Vereinbarung