
Flugmedizinische Untersuchung für Kabinenpersonal
Wenn Sie als Flugbegleiterin oder Flugbegleiter tätig sind oder sich in der Ausbildung zum Kabinenpersonal befinden, benötigen Sie ein Tauglichkeitszeugnis in Form einer Flugbegleiterbescheinigung.
Die Untersuchung erfolgt gemäß der EU-Verordnung Nr. 1178/2011 (Abschnitt C) sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2019/27 und den zugehörigen AMC- und GM-Richtlinien.
Bestandteile der Untersuchung
- Erhebung der medizinischen Vorgeschichte
- Körperliche Untersuchung
- Laboruntersuchung von Blut und Urin
- EKG (Herzuntersuchung)
- Sehtest und ggf. augenfachärztliche Untersuchung
- Hörtest (Audiometrie)
- Lungenfunktionsprüfung bei Bedarf
- Abschließende fliegerärztliche Besprechung
Bei medizinischen Auffälligkeiten können ergänzende Untersuchungen erforderlich sein.
Bitte zur Untersuchung mitbringen
- Personalausweis oder Reisepass
- bisheriges Tauglichkeitszeugnis (bei Verlängerung)
- Brillenpass (falls vorhanden)
- Arzt- oder Krankenhausberichte bei Vorerkrankungen
Gültigkeit
Die Flugbegleiterbescheinigung ist in der Regel 60 Monate gültig.
Termine erfolgen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung.
